Ich kann helfen!

"Es ist besser, einen Streit zu verhindern, als ihn zu schlichten, denn zurück bleibt Bitterkeit."


Sie wollen eine Immobilie kaufen (Wohnhaus oder Eigentumswohnung).

Sie wollen sich ein Haus oder Wohnung bauen lassen (Bauträger).

Ihre Handwerker sind fertig und Sie wollen die Bauleistung abnehmen.

Sie benötigen Unterstützung bei einem gestörten Bauablauf oder Vertragsklima.

Sie haben Bauschäden oder Baumängel an Ihrer Immobilie.

Sie möchten den Wert einer Immobilie bestimmt haben (Wertermittlung).

Sie benötigen bautechnische Unterstützung in der Bewertung eines Rechtstreites.

Die 4- bzw. 5-jährige Gewährleistung läuft ab. Eine Begehung soll durchgeführt werden.



Kauf einer Immobilie

Fühlen Sie sich nicht gleich viel wohler, wenn Sie bei den Kaufverhandlungen einen fachkundigen Partner oder Freund an Ihrer Seite haben?

Beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung geht es um viel Geld. Eine Fehlentscheidung kann man sich nicht leisten, da man sich für viele Jahre an diese Immobilie bindet.

Für ein vergleichsweise geringes Beratungshonorar erhalten Sie die Sicherheit, die Katze nicht im Sack kaufen zu müssen.
Sie können beim Kauf unter Umständen viel Geld und Ärger sparen.

Die Leistungen im Einzelnen
a) Für eine gemeinsame Objektbegehung ist mit ca. 4 Stunden inkl. An- und Abfahrt zu kalkulieren.
Bei dieser Begehung wird die Bausubstanz hinsichtlich notwendiger Sanierungsmaßnahmen bzw. Bauschäden geprüft. Weiterhin werden bereits durchgeführte Modernisierung bzw. Sanierungen auf ihre Ausführungsqualität untersucht.
b) Eine anschließende Beratung (z.B. im Cafe in der Nähe) umfasst die Einschätzung des Objektzustandes und die Beantwortung von Fragen:
• Wie teuer ist etwa ein Umbau oder eine Modernisierung?
• Lohnt sich eine Instandsetzung, oder ist ein Neubau preiswerter?
• Kann der Dachboden oder Keller zu Wohnzwecken ausgebaut werden?

Für diese Leistungen fällt ein Beratungshonorar in Höhe von ca. 500,- Euro an. Für eine Kaufentscheidung von ca. 250.000,- bis 450.000,- Euro ein unbedeutender Betrag.

Natürlich besteht die Möglichkeit weiter Beratungs- und Planungsleistungen durch zu führen.

Sie haben Sich bereits eine Wohnung gekauft und Sie möchten eine Unterstützung bei der Übergabe der Wohnung haben. Hier erfolgt eine gemeinsame Übergabe (Abnahme) mit dem Verkäufer statt. Je nach Größe der Wohnung beträgt die Übergabe zwischen 2 und 3 Stunden. Anschließend wird eine Übergabeprotokoll verfasst. Für diese Leistungen fällt ein Beratungshonorar in Höhe von ca. 300,- Euro an.

Ich mache Ihnen gern ein Angebot.

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Sie wollen sich ein Haus oder eine Wohnung bauen lassen (Bauträger)

Sie haben den Ort gefunden wo Ihr Traumhaus oder Ihre neue Wohnung entstehen soll. Sie bekommen vom Bauträger oder Bauunternehmer eine Ausstattungsbeschreibung und einen Vertrag vorgelegt und kennen nicht genau die „Spielregeln“.
Man hört sehr viel Negativ-Beispiele und sucht eine Unterstützung.

Für den bautechnischen Teil = Qualitäten, Termine, Abnahme und Übergabe biete ich Ihnen die Unterstützung an.
Für ein vergleichsweise geringes Beratungshonorar erhalten Sie die Sicherheit, das die Baustelle nach Ihren Wünschen läuft und die Qualität dem Vertrag entspricht.
Sie können unter Umständen viel Geld und Ärger sparen.

Die Leistungen im Einzelnen
a) Ich gehe mit Ihnen die bautechnischen Punkte Ihres Vertrages und der Baubeschreibung durch. Erläutere das „Fachchinesisch“ und helfe bei den Formulierungen Ihrer Sonderwünsche. Dies dauert ca. 4 bis 6 Stunden.
b) Während der Bauphase finden in der Regel drei Baustellentermine statt, wobei die Ausführungsqualität überprüft wird. Über diese Begehungstermine werden Protokolle verfasst. Der Zeitaufwand beträgt ca. 10 Stunden
c) Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt eine Schlussbegehung mit Abnahme der Bauleistung. Hier spielt der Fertigungsgrad eine wichtige Rolle. Viele Bauherren müssen Einziehen, obwohl das Bauvorhaben noch nicht 100 % fertig gestellt ist. Je nach Anzahl der Termine, die für die Gesamtabnahme notwendig sind fallen hier zwischen 4 und 8 Stunden an.

Für diese Leistungen fällt ein Beratungshonorar in Höhe von ca. 1.500,- Euro an. Für eine Bauentscheidung von ca. 250.000,- bis 450.000,- Euro ein unbedeutender Betrag, weil Sie in jeder Phase der Baustelle ein gutes Gefühl haben.

Natürlich besteht die Möglichkeit weitere Beratungs- und Planungsleistungen durch zu führen.

Ich mache Ihnen gern ein Angebot.

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Abnahme von Bauleistungen

Sie haben eine Umbau oder eine Modernisierungsmaßnahme durchgeführt. Die Kosten und der Zeitplan stimmen nicht mehr mit den Versprechungen am Projektbeginn überein. Womöglich sind Sie mit der abgelieferten Qualität ebenfalls nicht zufrieden.

Ich kann Ihnen folgende Leistungen anbieten:
a) Besichtigung der Baumaßnahme, Untersuchung der Ausführungsqualität, Vergleich Ausführung mit Auftrag/Vertrag, Vorschläge zur Behebung der Probleme.
b) Durchsprache der Punkte mit dem Handwerker oder Bauunternehmer mit dem Ziel eine vertragsgemäß Lösung zu erhalten.

Diese Unterstützung erfolgt nach Zeithonorar. Dies richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Ort der Baumaßnahme.

Ich mache Ihnen gern ein Angebot.

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Das Verhältnis zwischen Bauherr, Unternehmer und Handwerker ist gestört

Sie sind eine Baumaßnahme (Neubau, Umbau oder Modernisierung) am durchführen. Die „Fronten“ zwischen den einzelnen Baubeteiligten haben sich im Laufe des Bauforschrittes verhärtet. Es ist kein produktives Arbeiten mehr möglich. Jeder versteckt sich hinter seinen Rechten und die Kosten und der Zeitplan laufen aus dem Ruder. Womöglich sind Sie mit der abgelieferten Qualität ebenfalls nicht zufrieden.

Ich kann Ihnen folgende Leistungen anbieten:
a) Besichtigung der Baumaßnahme, Besprechung der Problempunkte mit jedem einzelnen Beteiligtem.
b) Erörtern von Lösungsmöglichkeiten zur Weiterführung der Arbeiten.
c) Gemeinsame Besprechung (Mediation) mit dem Ziel einen Lösungsvorschlag von mir zu erarbeiten, der von allen Beteiligten unterschrieben wird.

Ein Rechtstreit zu führen, weil eine Partei glaubt 100 % im Recht zu sein ist nicht die Lösung. Auf Baustellen gibt es nicht einen Schuldigen. Meistens tragen alle zu einem gewissen Grade an der Misere mit. Aus meiner Erfahrung werden bei Gerichte in solchen Verfahren immer mit einem Vergleich beendet. Dann gibt es nur noch Verlierer.
Der Punkt ist, das die Baustelle ruht bis das Gericht eine Entscheidung trifft. Das kann Jahre dauern. Davon hat keiner etwas.

Diese Unterstützung erfolgt nach Zeithonorar. Dies richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Ort der Baumaßnahme.

Ich mache Ihnen gern ein Angebot.

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Es treten an Ihrer Immobilie Bauschäden auf

Sie besitzen eine Wohnung oder ein Haus. Ob Sie dieses Objekt selbst nutzen oder vermietet haben spielt hierbei keine Rolle. Das Objekt „kränkelt“:
Entweder sind die Kellerwände oder der Fußboden undicht geworden und Wasser dringt in die Räume ein.
Ein häufiges Problem ist das Auftreten von Schimmelpilz.
Der Fußboden hat sich in den Zimmern gesenkt oder das Parkett hat sich gehoben.
Rohrleitungen sind undicht geworden.
Das Objekt hat Risse in tragenden Bauteilen bekommen.

Ich kann Ihnen folgende Leistungen anbieten:
a) Besichtigung des Objektes, Untersuchung der Ausführungsqualität.
b) Bewertung des Schadensbild, Ursache ermitteln.
c) Hinweise geben zum Verursacher, Vorschläge zur Schadensbehebung.

Diese Unterstützung erfolgt nach Zeithonorar. Dies richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Ort der Baumaßnahme.

Ich mache Ihnen gern ein Angebot.

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Bewerten einer Immobilie (Wertermittlung)

Sie haben eine Immobilie (Haus oder Wohnung) und möchten diese verkaufen, oder Sie haben sich eine Immobilie angeschaut und sind sich nicht sicher, ob der Kaufpreis marktgerecht ist.
Das gleiche gilt für Gewerbeobjekte aller Art.

Ich kann Ihnen folgende Leistungen anbieten:
a) Besichtigung der Immobilie, Prüfen und Bewertung der Bausubstanz.
b) Ermittlung des Verkehrswertes.

Je nach Größe des Objektes und den Randbedingungen (z. B. Wegerechte, Wohnrechte etc.) die zu berücksichtigen sind, beträgt das Honorar für ein Einfamilienhaus ab 700,- Euro.

Ich mache Ihnen gern ein Angebot.

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Sie benötigen bautechnische Unterstützung in der Bewertung eines Rechtsstreites.

Sie sind in einen Rechtsstreit verwickelt und es liegen Schriftsätze oder gutachterliche Stellungnahmen vor, die Sie nicht bewerten können oder wo sie über die Tragweite unsicher sind. In diesem Fall kann ich Ihnen bei der Bewertung dieser Unterlagen helfen. Unter Umständen ist es notwendig ein Gegengutachten zu formulieren um einen Problem- oder Sachpunkt gegenüber der Gegenseite deutlich hervor zu heben.
Ich mache Ihnen gern ein Angebot.

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Die Gewährleistung Ihres Bauvorhabens läuft ab.
Ihr Bauvorhaben ist inzwischen fast 4 bzw. 5 Jahre alt und die vertraglich geregelte Gewährleistung läuft demnächst ab. Damit sie den Anspruch auf Behebung von Gewährleistungsmängeln nicht verlieren, sollten sie eine Begehung des Objektes durchführen. Hier helfe ich Ihnen bei der Erkennung und Dokumentation der Mängel.

Ich mache Ihnen gern ein Angebot.

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